Sterbeurkunde - Beurkundung
Ein Sterbefall in der Familie bzw. im Verwandtenkreis gehört sicher zu den traurigsten Ereignissen im Leben jedes Einzelnen.
Nach einem Todesfall gibt es viele Maßnahmen, die in einer bestimmten Reihenfolge und innerhalb eines bestimmten Zeitraumes gesetzt werden müssen. Die Aufgabe eines Bestattungsunternehmens ist es, die gesamte Organisation und Durchfügung eines Sterbefalles zu übernehmen bzw. die Hinterbliebenen in ruhiger und angenehmer Atmosphäre bei ihren Entscheidungen zu beraten und zu unterstützen.
Das Bestattungsunternehmen veranlasst die Totenbeschau, bringt die Anzeige des Todes vom Krankenhaus oder Totenbeschauer in das Standesamt, besorgt erforderlichenfalls einen Leichenpass, Grabplatz usw.. Nach Beurkundung des Sterbefalls werden seitens des Standesamtes die gewünschten Sterbeurkunden, Abschriften aus dem Sterbebuch und Todesbestätigungen ausgestellt.
Purbacher Bestattungsunternehmen:
- Bestattung Peter Fröch OG
Quergasse 3a, telefonisch erreichbar unter 0699/10981800 (Bestattung Froech.pdf) - Bestattung Koch GmbH
Schmalkräftengasse 1a, telefonisch erreichbar unter 02682/62658 (Bestattung Koch GmbH Ratgeber im Trauerfall.pdf)
Trauerparten Bestattung Fröch: www.fröch.at
Trauerparten Bestattung Koch: www.koch-eisenstadt.at/trauerparten
Für die Beurkundung des Todes sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- die Geburtsurkunde
- ggf. die Heiratsurkunde über die letzte Eheschließung oder die Partnerschaftsurkunde
- ggf. den Nachweis über den Nachweis der Auflösung der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis des letzten Hauptwohnsitzes bei Wohnsitz im Ausland
- ggf. Dekret eines Hochschulabschlusses
- die Todesbestätigung, wenn der Tod nicht vom Leiter einer Krankenanstalt angezeigt worden ist.
Friedhofsverwaltung:
Grabstellengebühren für 10 Jahre:
Urnenhain: 1.000,-
Gruft: 900,-
einfaches Grab: 100,-
doppeltes Grab: 200,-
Dreifachgrab: 300,-
Hinweis:
Seitens der Stadtgemeinde Purbach wird darauf hingewiesen, dass vor Beginn von Arbeiten am Grab (Austausch von Grabeinfassungen, Erneuerung des Fundaments usw.) unbedingt eine Meldung im Gemeindeamt oder beim zuständigen Gemeinderat erfolgen muss. Ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung dürfen keine diesbezüglichen Arbeiten durchgeführt werden.