Anmeldung & Abmeldung
Telefon: 02683/5116
E-Mail: stadtgemeinde@purbach.gv.at
Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft vorzunehmen.
Eine Abmeldung ist innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen.
Ihr Hauptwohnsitz ist an jener Unterkunft begründet, an der Sie sich in der Absicht nieder gelassen haben, diese zum Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen zu machen; trifft diese sachliche Voraussetzung auf mehrere Wohnsitze zu, so haben Sie jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem Sie das überwiegende Naheverhältnis haben.
Der Hauptwohnsitz ist für die Eintragung in die "Wählerevidenz" sowie für verschiedene andere Rechtsbereiche (zB. KFZ-Zulassung, Sozialhilfe etc.) maßgeblich.
Auszug aus dem Meldegesetz
- § 1. (1) Unterkünfte sind Räume, die zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden.
- § 2. (1) Wer in einer Wohnung oder in einem Beherbergungsbetrieb Unterkunft nimmt oder eine solche Unterkunft aufgibt, ist zu melden.
- § 3. (1) Wer in einer Wohnung Unterkunft nimmt, ist innerhalb von drei Tagen danach bei der Meldebehörde anzumelden.
- § 4. (1) Wer seine Unterkunft in einer Wohnung aufgibt, ist innerhalb von drei Tagen davor oder danach bei der Meldebehörde abzumelden.
Beim Gemeindeamt vorzulegen
- ausgefüllter, unterschriebener (Unterkunftgeber + Meldepflichtiger) Meldezettel - Download: Meldezettel_001.pdf
- Öffentliche Urkunden, aus denen Familien- oder Nach- und Vornamen, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen, zB. Reisepass und Geburtsurkunde
gültiges Reisedokument bei ausländischen Staatsbürgern - Nach Vorlage aller Dokumente samt Meldezettel erfolgt die Anmeldung im Zentralen Melderegister (Bundesministerium für Inneres) und danach erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Bei einer Abmeldung ist der ausgefüllte, vom Meldepflichtigen unterschriebene Meldezettel vorzulegen. Danach erfolgt die Abmeldung im Zentralen Melderegister.