Das Entfachen von Feuern im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen ist im Burgenland unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Das Amt der Bgld. Landesregierung hat diesbezüglich ein Informationsblatt zusammengestellt, welche alle Voraussetzungen für das Entfachen von Osterfeuern zusammenfasst.
Nähere Informationen hierzu finden Sie im angehängten Schreiben sowie unter Brauchtumsfeuer, aber richtig! - Land Burgenland
Informationsblatt_Osterfeuer_2025.pdf