Der letzte Stein ist gelegt und Sie freuen sich, in Ihr neues Zuhause einziehen zu können. Was ist noch zu tun? Die Fertigstellung des Bauvorhabens ist der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. Bei Gebäuden ist dieser Anzeige überdies ein positives Schlussüberprüfungsprotokoll anzuschließen. Ist das Gebäude oder ein Zubau außerdem größer als 20,0 m², ist auch ein Gebäudeeinmessplan beizulegen. Alternativ kann eine Kostenübernahmeerklärung unterzeichnet werden und die Gemeinde veranlasst einen Zivilgeometer mit der Einmessung Ihres Gebäudes. Vereinzelt müssen auch noch weitere Befunde vorgelegt werden. Zutreffendenfalls können Sie das in Ihrer Baugenehmigung nachlesen.
Beachten Sie, dass ein Gebäude vor Erstattung eines positiven Schlussüberprüfungsprotokolles zu Ihrer eigenen Sicherheit nicht bewohnt, vermietet oder sonst wie benützt werden darf.
Tipp: Teilen Sie uns auch mit, wann Ihr geringfügiges Bauvorhaben fertiggestellt ist! Damit lässt sich leichter beurteilen, ob Sie noch die bautechnischen Voraussetzungen im Zeitpunkt der Fertigstellung erfüllt haben. |