CAMPEN IM BURGENLAND

 Im Burgenland, so auch in unserer Stadtgemeinde Purbach am Neusiedler See, ist das Wildcampen in freier Landschaft, im Ortsgebiet und auf öffentlichen Flächen der Stadtgemeinde ausnahmslos verboten.

(Vor Falschinformationen im Internet wird ausdrücklich gewarnt!)

 Dazu gehört sowohl das Campen als auch das Abstellen eines Wohnmobils oder Campervans.

Als freie Landschaft gilt die Landschaft
• außerhalb des Ortsgebietes bzw. der Ortschaft und des Ortsrandes,
• außerhalb eines gewerblichen Betriebsgeländes und
• außerhalb von Vor- und Hausgärten, die im Zusammenhang mit verstreut liegenden Wohnbauten im Bauland stehen.

Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und macht sich damit strafbar. Um Strafen jeglicher Art zu vermeiden, informieren Sie sich rechtzeitig vor Urlaubsantritt bei der jeweiligen Gemeinde.

Für detaillierte Informationen zu den im Burgenland bestehenden Regelungen kontaktieren Sie bitte das Amt der Burgenländischen Landesregierung

Rechtsgrundlage für das Burgenland
• Burgenländisches Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz
• Burgenländisches Camping- und Mobilheimplatzgesetz


„Unter einem Campingplatz im Sinne dieses Gesetzes ist eine Fläche zu verstehen, die im Rahmen des Fremdenverkehrs zum Zwecke des Aufstellens von Zelten oder Wohnwagen für wenigstens zehn Personen einschließlich des damit verbundenen Abstellens von Kraftfahrzeugen für einen Zeitraum von mehr als einer Woche entgeltlich oder unentgeltlich bereitgestellt wird. Als vorübergehend ist ein Zeitraum von bis zu vier Monaten anzusehen.“

In unserer schönen Stadtgemeinde Purbach am Neusiedler See finden Sie hervorragend
ausgestattete Stellplätze für Wohnwägen, eigenen PKW inklusive Anhänger oder Camper
sowie romantische Zeltplätze am ortsansässigen Campingplatz!

Informationen erhalten Sie unter 02683/5538-0 oder per Mail: office@gmeiner.co.at