Im Rahmen bewilligungspflichtiger Bauvorhaben müssen dann schon entsprechende Projektunterlagen eingereicht werden. Das sind in jedem Fall:
- Ansuchen um Baugenehmigung
- Einreichplan, 3-fach
- Baubeschreibungen, 3-fach
- Grundbuchauszug
- Anrainerverzeichnis
- AGWR-Datenblatt
In der Regel ist auch ein Energieausweis und ein dazugehöriges Prüfergebnis beizulegen. Es gibt hier aber auch Ausnahmen, etwa bei Gebäuden und Aus-, Auf- und Zubauten mit einer konditionierten Netto-Grundfläche von weniger als 50 m². Oder auch bei Umbauten im Inneren eines Gebäudes entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises. Sind Sie sich unsicher, so fragen Sie gerne im Gemeindeamt nach!
Nur ein Nachbar will nicht unterschreiben? Die Nachbarin wohnt in einem anderen Bundesland und ist nur schwer zu erreichen? Fehlt auch nur eine Unterschrift auf den Einreichplänen, so hat die Baubehörde das Bewilligungsverfahren mit einer mündlichen Verhandlung zu verbinden. Zu einer Bauverhandlung werden dann sämtliche Nachbar:innen, die erforderlichen Sachverständigen und der/die Planverfasser:in geladen.
Tipps: Unter welche Kategorie auch immer Ihr Bauvorhaben einzustufen ist, nutzen Sie die Gelegenheit eines Beratungstermines mit unserem Bausachverständigen Arch. DI Wolfgang Kaitna! Diese finden jeden ersten Mittwoch im Monat statt und die Erstberatung ist kostenlos! Planen Sie genügend Zeit ein, um auch einen Vorabzug Ihres Bauvorhabens von unserem Bausachverständigen begutachten zu lassen. So lassen sich bereits vor der Einreichung viele Fragen klären. |