Um eine geordnete Bebauung in unserer schönen Gemeinde zu verwirklichen, ermöglicht das Burgenländische Raumplanungsgesetz die Erlassung von befristeten Bausperren. Dieses Instrument bietet dem Gemeinderat die Möglichkeit, zum Zwecke der Änderung des Flächenwidmungsplanes oder der Aufstellung oder Änderung eines (Teil-)Bebauungsplanes oder von Bebauungsrichtlinien über ein bestimmtes Gebiet eine befristete Bausperre zu verordnen.
Falls Ihr Grundstück vom Geltungsbereich einer aktuellen Bausperre erfasst ist, bedeutet dies jedoch nicht, das es schlechthin verboten wäre, dort zu bauen. Bevor Ihnen der Bürgermeister als Baubehörde eine Baubewilligung erteilen darf, muss allerdings zuvor ein Antrag an den Gemeinderat eingebracht werden. Der Gemeinderat befasst sich sohin mit Ihrem Bauvorhaben unter Beiziehung eines geeigneten Sachverständigen und prüft, ob Ihr Bauvorhaben dem in der Bausperre verordneten Zweck (Änderung Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan oder -richtlinien) nicht widerspricht. Dieses Verfahren wird mit einem Feststellungsbescheid abgeschlossen, welcher an den/die Antragsteller:in zugestellt wird.
In diesem Verfahren fallen auch Kosten nach dem Gebührengesetz 1957, der Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2014 und dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz über Barauslagen an, welche dem/der Antragsteller:in verrechnet werden.
Haben Sie einen positiven Feststellungsbescheid erlangt, bildet dieser die gesetzliche Voraussetzung, wonach der Bürgermeister als Baubehörde I. Instanz – bei Erfüllung der sonstigen baupolizeilichen Interessen – über Ihr Bauansuchen entscheiden darf.
Wenngleich eine Bausperre einen sehr intensiven Eingriff in die Eigentumsfreiheit darstellt, ersucht die Stadtgemeinde Purbach am Neusiedler See um Ihr Verständnis dafür, dass eine Bausperre zur Berücksichtigung einer geordneten Bebauung und eines bedarfsgerechten Infrastrukturwachstums von Zeit zu Zeit erforderlich ist.
Antrag auf Erlassung eines Feststellungsbescheides nach § 52 Abs. 3 Bgld RPG 2019.pdf
Befristete Bausperre Fellnergasse_2023-07-26.pdf